Häufige Fragen

Antworten auf einen Blick

Die wichtigsten Fragen rund um Personalüberlassung, Bewerbung und Zusammenarbeit — kurz und ehrlich beantwortet.

Was kostet mich die Vermittlung über TalentsHub?

Für Bewerberinnen und Bewerber ist unser Service komplett kostenlos. Sie zahlen nichts — weder für die Vermittlung noch für die Betreuung.

Bekomme ich einen festen Arbeitsvertrag?

Ja. Sie werden bei TalentsHub angestellt — auf Wunsch unbefristet und in Vollzeit. Während Ihrer Einsätze bei unseren Kundenbetrieben bleiben wir Ihr Arbeitgeber und Ansprechpartner.

Wie werde ich bezahlt?

Wir vergüten nach dem Tarifvertrag iGZ/BAP — in der Regel mit übertariflichen Zulagen und Branchenzuschlägen. Faire, pünktliche Bezahlung ohne Tricksereien.

In welchen Branchen vermittelt ihr?

In unseren vier Kern-Branchen: Eisenbahn, Industrie, Handwerk und Produktion. Dort kennen wir die Anforderungen aus der Praxis und vermitteln passgenau.

Wie schnell finde ich einen Einsatz?

Meist melden wir uns innerhalb eines Werktages mit passenden Möglichkeiten. Über unser Netzwerk an Kundenbetrieben finden wir schnell den Einsatz, der zu Ihnen passt.

Habe ich Chancen, vom Kundenbetrieb übernommen zu werden?

Ja — sehr gute. Viele unserer Mitarbeitenden werden nach erfolgreichem Einsatz dauerhaft vom Kundenbetrieb übernommen. Wir unterstützen Sie dabei.

Wie schnell bekomme ich als Betrieb passendes Personal?

Nach Ihrer Bedarfsmeldung erhalten Sie passende Kandidatenvorschläge in der Regel binnen 24 Stunden. Persönlich ausgewählt — kein Algorithmus.

Was kostet die Personalüberlassung für Arbeitgeber?

Sie erhalten ein transparentes, auf Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot. Melden Sie Ihren Personalbedarf — wir besprechen alles Weitere persönlich.

Seid ihr bundesweit tätig?

Ja. Von unserer Zentrale im Westerwald (Hattert, Rheinland-Pfalz) aus vermitteln wir Fachkräfte in ganz Deutschland — kurzfristig, projektbezogen oder dauerhaft.

Habt ihr eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?

Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß §1 AÜG ist bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Erlaubnis-Nummer und Bescheid legen wir nach Erteilung gerne vor.

Ihre Frage war nicht dabei?